Kündigung: Grundlagen
Kündigung: Grundlagen
Kündigung – was nun?
Wenn ein Arbeitsverhältnis – aus welchen Gründen auch immer – beendet werden soll, geschieht dies in den meisten Fällen durch eine Kündigung. Entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Hier beschäftigen wir uns nur mit Kündigungen durch Arbeitgeber. Meist ist man als Arbeitnehmer nicht mit der Kündigung einverstanden, möchte weiterarbeiten und fühlt sich generell von der Situation überrumpelt. Das Ganze ist einem oftmals nicht gerade angenehm. Trotz all diesen negativen Gefühlen ist die Situation nicht aussichtslos. Selbst, wenn man eigentlich keine Lust mehr auf den Job hatte und die Kündigung nicht als besonders schlimm ansieht, sollte man die eigenen Möglichkeiten überprüfen. Nur wer den „Kopf in den Sand“ steckt und nichts gegen die Kündigung unternimmt, verhält sich falsch. Es ist nun wichtig, schnell die richtigen Schritte zu unternehmen.
Kündigungsschutz in Deutschland
Anders als in vielen anderen Ländern haben Arbeitnehmer in Deutschland einen weitreichenden Kündigungsschutz, wenn es um die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses geht. Durch den gesetzlichen Kündigungsschutz kann einem Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel nur aus bestimmten Gründen und mit bestimmten Kündigungsfristen gekündigt werden.
Bildlich ausgedrückt kann man das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzgl. des Arbeitsrechts und der Schutzwirkung grob mit dem Verhältnis zwischen Radfahrer und Autofahrer im Straßenverkehr vergleichen. Der Radfahrer ist dabei der Arbeitnehmer und der Autofahrer der Arbeitgeber.
Kündigungsschutzklage
Wenn man gegen die erhaltene Kündigung vorgehen möchte, hat man nur eine Möglichkeit, die Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht. Gewinnt man diese, dann ist die Kündigung unwirksam und man bekommt eine Abfindung oder kann unter Umständen im alten Job weiterarbeiten, wenn man möchte.
Möglich ist eine solche Klage grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern gekündigt werden. Sehr wichtig ist, dass die Klage spätestens 3 Wochen nach der Kündigung beim Gericht ankommen muss. Danach hat man keine Möglichkeit mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Man sollte also schnell sein und prüfen, wie die Chancen für eine Kündigungsschutzklage stehen.
Prüfe deine Situation selbst und lass dir von unseren Partneranwälten helfen.
Nutzerstimmen
Das sagen unsere Nutzer über unser Angebot:
Erst hatte ich Angst vor dem Kontakt zu einem Anwalt, hatte noch nie mit einem zu tun. Die Angst zerstreute sich aber direkt nach dem ersten Kontakt – sehr freundlich, unaufdringlich.
Sehr guter Service. Schneller Rückruf, unverbindlich, vollkommen kostenfrei. Alle wichtigen Fragen geklärt, gute Tipps erhalten. Uneingeschränkt weiterzuempfehlen!
Das hat wunderbar funktioniert. Ein wirklich toller Service und dabei vollkkommen kostenfrei. Ich war nach meiner erhaltenen Kündigung völlig verzweifelt und vor den Kopf gestoßen.
Sehr zuvorkommend, freundlich, sympathisch und kompetent. Super schnelle und selbständige Unterstützung. Ich würde immer wieder dort hin gehen.