Kleinbetrieb & Kündigung
Kleinbetrieb & Kündigung
Was ist ein Kleinbetrieb?
Arbeitsrechtlich ist ein Kleinbetrieb ein Unternehmen, das regelmäßig 10 oder weniger Mitarbeiter beschäftigt.
Zählweise und Berechnung Kleinbetrieb
Es ist für einen gekündigten Arbeitnehmer und seine Chancen gegen eine erhaltene Kündigung vorzugehen entscheidend, ob das Unternehmen ein Kleinbetrieb ist oder nicht. Der Kündigungsschutz gilt nicht für Arbeitnehmer in Kleinbetrieben.
Wenn also in dem Unternehmen, das einem gekündigt hat, 10 oder weniger Mitarbeiter beschäftigt waren, kann man keine Kündigungsschutzklage einreichen und hat in der Regel schlechte Chancen gegen die Kündigung vorzugehen sowie eine Abfindung zu erhalten.
Bei Kündigungen in Kleinunternehmen muss auch grundsätzlich kein Kündigungsgrund angegeben werden. Die Kündigung darf nur nicht sittenwidrig, sozial ungerechtfertigt oder treuwidrig (z. B. diskriminierend) sein. Die gesetzlichen Kündigungsfristen muss der Arbeitgeber allerdings in jedem Fall einhalten.
Wichtig für Schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer: Der besondere Kündigungsschutz besteht auch im Kleinbetrieb. Es darf also auch im Kleinbetrieb nicht ohne besondere amtliche Zustimmung gekündigt werden.
Warum ist das bei einer Kündigung wichtig?
Um der Wirksamkeit der Kündigung zu widersprechen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Du fällst in den gesetzlichen oder besonderen Kündigungsschutz.
- Gesetzlichen Kündigungsschutz hast du, wenn das Unternehmen bei dem du angestellt bist 10 oder mehr Mitarbeiter hat, die Beweislast bei Kleinbetrieben liegt hierbei beim Arbeitgeber.
- Für den besonderen Kündigungsschutz gibt es verschiedene Bedingungen. Mach unseren kostenlosen Check, um direkt online eine Einschätzung zu bekommen, ob du besonders geschützt bist.
Du hältst die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage ein.
- Du oder dein Anwalt reichen die Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Erhalt beim zuständigen Arbeitsgericht ein
Was sollte man beachten, wenn man im Kleinbetrieb gekündigt wird?
Wenn man schwanger ist oder eine Schwerbehinderung hat, sollte man sofort nach Erhalt der Kündigung zum Anwalt gehen und die rechtlichen Möglichkeiten besprechen. Die Kündigung ist in diesen Fällen fast immer ungültig.
Alle anderen Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, sollten dann zum Anwalt gehen, wenn sie vermuten, dass in dem ehemaligen Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt waren. Auch wenn einem die Kündigungsfrist zu kurz erscheint, sollte mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden.
Insgesamt hat jeder Gekündigte, der sich nicht sicher ist, ob die Kündigung gültig ist, immer die Möglichkeit mit einem Anwalt über die Situation zu sprechen. Ein solches Gespräch verschafft Sicherheit in einer unsicheren Situation und ist über den Retter-Check kostenlos und unverbindlich.
Die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst:
- Arbeiten in einem Unternehmen unter 10 Mitarbeiter, gilt es als Kleinbetrieb.
- Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nicht im Kleinbetrieb, daher kann keine Kündigungsschutzklage erhoben werden
- Es gelten in Kleinbetrieben allerdings dennoch die gesetzlichen Kündigungsfristen.
- Schwangere und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung dürfen auch im Kleinbetrieb nicht gekündigt werden
Nutzerstimmen
Das sagen unsere Nutzer über unser Angebot:
Erst hatte ich Angst vor dem Kontakt zu einem Anwalt, hatte noch nie mit einem zu tun. Die Angst zerstreute sich aber direkt nach dem ersten Kontakt – sehr freundlich, unaufdringlich.
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