Schwangerschaft & Kündigungsschutz
Schwangerschaft & Kündigungsschutz
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage können sich Schwangere auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen.
§ 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht drei Fälle vor, in den eine Kündigung grundsätzlich unzulässig ist.
- Während der Schwangerschaft
- Bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche
- Bis zum Ende der Schutzfrist nach Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
Wann dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen
Sollte der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin oder ihrer Fehlgeburt keine Kenntnis haben, so muss die Arbeitnehmerin innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung dies dem Arbeitgeber mitteilen. Verpasst die Arbeitnehmerin diese Zwei-Wochen-Frist, so muss sie unverzüglich die Mitteilung nachholen. Wenn sie die Verspätung nicht selbst verschuldet hat, dann bleibt die Überschreitung dieser Frist ohne Folgen.
Beispiel Umgehung Kündigungsschutz Schwangerschaft
Manche Arbeitgeber wollen den absoluten Kündigungsschutz von Schwangeren umgehen. Dazu warten Sie das Ende der Schutzfrist ab und erklären dann die Kündigung. Während der Schutzfrist bereiten Sie allerdings schon die Kündigung vor und suchen auch schon Ersatz für die Stelle der Schwangeren inklusive der Schaltung von Stellenanzeigen. Nachdem die Schutzfrist abgelaufen ist, erklären sie dann die Kündigung.
Auch in diesem Fall schützt das Gesetz die Schwangere, da es nicht auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ankommt, sondern auf den Zeitpunkt, wann der Arbeitgeber die Vorbereitung für diese Kündigungen begonnen hat. Werden die Vorbereitungen schon innerhalb der Schutzfrist getroffen, bleibt die Kündigung unwirksam, § 17 Abs. 1 S. 3 MuSchG.
Absolutes Kündigungsverbot von Schwangeren
Grundsätzlich ist das Kündigungsverbot von Schwangeren ist ein absolutes Kündigungsverbot. Das heißt, dass sie sowohl bei einer Beendigungs- als auch Änderungskündigung gilt, sowohl für eine ordentliche Kündigung, als auch für eine außerordentliche Kündigung, für Kleinbetriebe, als auch für Großbetriebe.
Kündigungsschutzklage Schwangerschaft
In jedem Falle muss im Rahmen einer Kündigungsschutzklage besonders darauf geachtet werden, wann der Unternehmer angefangen hat, die Kündigung vorzubereiten. Ein Nachhaken an dieser Stelle kann sich deutlich auf die Höhe der Abfindung auswirken.
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