Kündigungsschutzklage

Wir helfen Ihnen bei einer Kündigung und Kündigungsschutzklage

Überblick

Kündigung Kündigungsschutzklage? Kündigungsretter hilft.

Kündigungsretter hilft bei einer Kündigung und Kündigungsschutzklage. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen, die Sie bei einer Kündigung und einer Kündigungsschutzklage beachten müssen..

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen. Die Kündigungsschutzklage muss nach Zugang der Kündigung innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, haben Sie die Klage gewonnen. Das Arbeitsverhältnis kann dann fortgesetzt werden. Allerdings kommt es häufig nicht zu einem Urteil, weil die meisten Kündigungsschutzklagen bereits mit einem gerichtlichen Vergleich enden. Ein Vergleich ist quasi ein Deal zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie vereinbaren in diesem Vergleich bestimmte Punkte hinsichtlich der Kündigung. Hierzu gehört häufig auch die Zahlung einer Abfindung, im Gegenzug wird die Wirksamkeit der Kündigung anerkannt.

Welche Frist hat eine Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung?

Die Frist einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung beträgt 3 Wochen. Entscheidend für den Beginn der Frist ist jedoch nicht das Datum, das auf der Kündigung steht, sondern das Datum, wann die Kündigung Ihnen zugegangen ist. Deshalb wollen Arbeitgeber bei Übergabe der Kündigung eine Unterschrift. Mit dieser Unterschrift soll das Datum des Zugangs der Kündigung dokumentiert werden, da ab diesem Zeitpunkt dann die 3-Wochen-Frist beginnt. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet eine solche Empfangsquittung zu unterschreiben. Hier ist auch immer Vorsicht geboten! Klare Empfehlung: Unterschreiben Sie einfach nicht und melden Sie sich bei uns, damit wir Ihnen bei Ihrer Kündigung helfen können. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet zu beweisen, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Verpassen Arbeitnehmer diese 3-Wochen Frist, dann ist nur noch unter sehr schwierigen Bedingungen möglich, die Kündigungsschutzklage dennoch zu erheben.

Welchem Schema folgt eine Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung?

Nachdem die Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen Frist erhoben wurde, ist das Gericht dazu angehalten, innerhalb von 2 weiteren Wochen die sog. Güteverhandlung anzuberaumen. Diese Güteverhandlung dient lediglich dazu, die Kündigung zu besprechen und einen Vergleich anzustreben. Das Gericht fragt nach den Gründen der Kündigung, moderiert das Gespräch und schlägt gerne auch mal eine eigene Lösung vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich nicht einigen können. Scheitert diese Güteverhandlung, bestimmt das Gericht ein sog. Kammertermin. Bis zu diesem Kammertermin erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise deren Anwälte die Fristen, bis zu denen sie in Schriftsätzen vortragen sollen, warum die Kündigung wirksam bzw. unwirksam ist. In dem Kammertermin dann werden diese Inhalte besprochen. Das Gericht kann dann nach Ende der Verhandlung bereits ein Urteil sprechen oder das Kündigungsschutzverfahren fortsetzen, beispielsweise weil Zeugen noch gehört werden sollen.

Wo finde ich ein Muster zur Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung?

Suchen Sie nach einem Muster für eine Kündigungsschutzklage nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben, dann können Sie uns gerne anrufen. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Kündigung und die weiteren Möglichkeiten, damit wir gemeinsam gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen können. Falls Sie alleine gegen die Kündigung vorgehen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit direkt zum Arbeitsgericht zu gehen und dort vor Ort die Klage erheben.

Was sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung?

Wie hoch die Kosten einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung sind, hängt vom Streitwert ab. Der Streitwert bemisst sich nach dem Brutto-Monatsverdienst. Verdient beispielsweise ein Arbeitnehmer, 3.500,00 EUR brutto monatlich, wird dieser Wert mit 3 multipliziert. Der Streitwert beträgt dann 10.500,00 EUR. Hieraus berechnen sich die Anwaltskosten. Endet das Verfahren durch Urteil, betragen die Gesamtkosten 2.005,15 EUR zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 885,00 EUR, falls der Arbeitnehmer das Kündigungsschutzverfahren verliert. Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vergleich ab, muss der Arbeitnehmer 2.797,69 EUR zahlen. Dies sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung. Diese Angaben können variieren, da es immer auf den Einzelfall ankommt.

In Kündigungsschutzverfahren in erster Instanz müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer die eigenen Kosten tragen, ganz egal, ob sie gewinnen, verlieren oder einen Vergleich abschließen. Können Arbeitnehmer diese eigenen Kosten nicht tragen, können sie Prozesskostenhilfe beantragen. So kann die Staatskasse (vorläufig) die Kosten übernehmen.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung?

Wie hoch die Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung ist, entscheidet am Ende immer die Verhandlungsstärke. Zwar gibt es die Regel, dass pro Beschäftigungsjahr 0,5 Brutto-Monatsgehalt zugrundegelegt werden soll. Es handelt sich aber hierbei um eine Regel, nicht um ein Gesetz. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann mit einer Kündigungsschutzklage die Abfindung gleichzeitig eingeklagt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitnehmer sich so positionieren, dass sie hier eine gute Verhandlungsposition gewinnen. Mit weiteren Tricks kann es gelingen, deutlich mehr Geld zusätzlich zur Abfindung zu verhandeln.

Macht eine Kündigungschutzklage nach einer Kündigung ohne Anwalt Sinn?

Macht eine Kündigungschutzklage nach einer Kündigung ohne Anwalt Sinn ?Natürlich nicht. Nur auf Kündigungen und Kündigungsschutzklagen spezialisierte Anwälte kennen die Tricks und Stolperfallen. Aber seien wir ehrlich, Kündigungsschutzklagen können teuer werden. Deshalb stellt sich immer die Frage, ob es sich wirtschaftlich lohnt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, gibt es sehr wenige wirtschaftliche Risiken. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, ob es sich für Sie überhaupt lohnen würde. Uns ist es wichtig, dass Sie offen und ehrlich beraten werden. Vielleicht kommt auch die Kündigungsschutzklage mit Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht. Womöglich lohnt es sich nach einer Kündigung auch, die Kündigungsschutzklage zu erheben und die Kosten selbst zu tragen. Eventuell lohnt es sich aber auch nicht, die Kündigungsschutzklage zu erheben, weil die wirtschaftlichen Risiken doch zu hoch sind. So stellen wir Ihnen die Kostenrisiken dar und welche günstigen Aussichten für Sie bei einer Kündigungsschutzklage bestehen könnten. Wir zeigen Ihnen die Wege, Sie entscheiden selbst, welchen Weg Sie gehen möchten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigungschutzklage nach einer Kündigung?

Die wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist es erstmal gut beraten zu werden und dann die 3-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung einzuhalten. Sodann gibt es viele weitere Voraussetzungen, die zu beachten wären. Beispielsweise, dass die Klage formgerecht eingereicht wird oder die Zuständigkeit des Gerichts beachtet wird.

Ist eine Kündigungschutzklage bei einen Kleinbetrieb sinnvoll nach einer Kündigung?

Es kann sinnvoll sein nach einer Kündigung Kündigungsschutzklage bei einem Kleinbetrieb zu erheben. Zwar wird das Kündigungsschutzgesetz hier keine Anwendung finden, da in Kleinbetrieben nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Da lohnt es sich aber genauer zu schauen und auch genauer zu rechnen. Denn manchmal sind es dann tatsächlich doch mehr als 10 Mitarbeiter. Darüber hinaus kann die Kündigung auch aus anderen Gründen unwirksam sein. So kann ein besonderer Kündigungsschutz bestehen, wie beispielsweise während des Mutterschutzes oder der Elternzeit. Auch dürfen Kündigungen in Kleinbetrieben nicht treuwidrig oder sittenwidrig sein. Zudem kann auch in Kleinbetrieben ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme derart gelten, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erfolgversprechend sein kann.

Wie kann ich eine Kündigungschutzklage einreichen nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung kann die Kündigungsschutzklage direkt beim Arbeitsgericht oder auch schriftlich eingereicht werden. Sie können mit Ihren Unterlagen zum Arbeitsgericht gehen und dort die Kündigungsschutzklage erheben. Die Rechtspfleger schreiben dann diese Klage und nehmen Ihre Unterlagen an. Sie können aber auch die Klage selbst schreiben und schriftlich einreichen. Hier müssen Sie jedoch auf bestimmte Formalien achten, vor allem muss Ihre Klage hinreichend genau bestimmt sein. Das Gericht muss sehen können, was Sie genau möchten und auf welchen Sachverhalt Sie Ihre Anträge stützen. Rechtsanwälte können die Kündigungsschutzklage nur noch auf elektronischem Wege einreichen. Hierfür stehen Rechtsanwälten eigene elektronische Postfächer zur Verfügung, die den direkten Zugang zu den Arbeitsgerichten ermöglichen.

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Kündigungsretter hilft bei Kündigung und Kündigungsschutzklage.

Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage finden Sie hier.

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