Sind Tätowierungen bei Lehrern ein Grund zur Kündigung?

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Überblick

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 11.05.2021 – 8 Sa 1655/20 die Frage entschieden, ob ein im öffentlichen Dienst angestellter Lehrer, der die Tätowierung „meine Ehre heißt Treue“ trägt, fristlos gekündigt werden kann. Die außerordentliche Kündigung war nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts wirksam. Das Arbeitsgericht Neuruppin hatte in erster Instanz dagegen die außerordentliche Kündigung für unwirksam erklärt (Arbeitsgericht Neuruppin Urteil vom 17.11.2020 – 2 (3) Ca 967/19).

Der Lehrer hat eine Vielzahl von Tätowierungen über einen längeren Zeitraum auf seinen Körper gebracht, die als Gesamtbild durch den Spruch „meine Ehre heißt Treue“ auf eine rechte Gesinnung schließen lassen. Bei einem Sportfest der Schule entblößte er seinen Oberkörper und ein Kollege fotografierte diesen, so gelang die Aufnahme über die Schulleitung an den Staatschutz. Der Lehrer behauptet, er habe weder früher noch heute eine politisch rechte Gesinnung gehabt und die Tätowierungen aus Rebellion gegen das Elternhaus machen lassen.

Der Arbeitgeber, das Land Brandenburg, kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos.

Welche arbeitsrechtliche Bedeutung hat die Verfassungstreue bei Lehrern?

Lehrer im öffentlichen Dienst sind Beschäftigte, an deren Verfassungstreue die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die in vergleichbarer Stellung beschäftigten Beamten. Nach dem § 3 Absatz 1 Satz 2 Tarifvertrag über den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), die in den Arbeitsvertrag mit einbezogen ist, sind Lehrer verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Ihnen obliegt eine gesteigerte politische Treuepflicht. Ein Lehrer muss den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubwürdig die Grundwerte der Verfassung vermitteln.
Dies liegt als allgemeines Erziehungs- und Unterrichtsprinzip der gesamten Tätigkeit eines Lehrers zu Grunde. Deshalb können verfassungswidrige Tätowierungen bei Lehrern als Grund für eine fristlose Kündigung herangezogen werden.

Wann liegt ein kündigungsrelevanter Verstoß gegen die Verfassungstreue vor?

Ein Verstoß gegen die Verfassungstreue liegt vor, wenn der Lehrer selbst kein positives Verhältnis zu den Grundwerten und Grundprinzipien unserer Verfassung hat und dies äußert. Es muss eine Betätigung einer verfassungsfeindlichen Gesinnung vorliegen. Dies kann bereits durch das Tragen einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichem Inhalt der Fall sein. Dies wiederum kann Grund für eine Kündigung sein.

Welche Bedeutung hat es für die Kündigung, ob die Tätowierungen sichtbar sind?

Keine. Es muss bei einer eingeschränkten Sichtbarkeit allerdings eine besonders kritische Auffassung zugrunde liegen, die die fehlende Verfassungstreue des Beamten erkennen lässt.

Dürfen Lehrer gekündigt werden, weil sie eine Tätowierung tragen?

Eine Tätowierung an sich darf kein Grund für eine Kündigung sein. Dies ändert sich allerdings, wenn die Lehrkraft durch die Tätowierung ihre Arbeitspflichten verletzt. Dazu gehört auch die Verfassungstreuepflicht. Lässt die Tätowierung die Haltung der Lehrkraft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Frage stellen, verletzt sie ihre gesteigerte politische Treuepflicht. Dies stellt sogar einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.