Kündigung wegen Lohnpfändung

Überblick

Kann ich eine Kündigung wegen Lohnpfändung erhalten?

Eine Kündigung wegen Lohnpfändung ist an sich nicht möglich. Dies kann auch bei mehreren Lohnpfändungen gelten oder wenn Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch an Dritte abgetreten haben. Gleiches gilt auch, wenn Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden mussten und es deshalb zu Lohnpfändungen kommt.

Beispiel Kündigung wegen Lohnpfändung

Der Arbeitnehmer hat sich bei einem Dritten (Bank, Freunde etc.) privat verschuldet. Dieser klagt seine Forderung ein und gewinnt. Mit dem Urteil kann der Dritte nun vollstrecken und leitet Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Dazu kontaktiert er den Arbeitgeber, der hier als sog. Drittschuldner gilt. Der Arbeitgeber zahlt nämlich dem Arbeitnehmer seinen Lohn. Auf diesen Lohn kann nun der Dritte zugreifen und ab der Pfändungsfreigrenze pfänden.  Für den Arbeitnehmer ist das natürlich sehr unangenehm, weil ihm nicht nur ein bestimmter Teil seines Lohnes entgeht. Nun hat auch sein Arbeitgeber davon erfahren, dass der Arbeitnehmer Schulden hat. Das alleine kann der Arbeitgeber nun jedoch nicht als Grund dafür heranziehen, dem Arbeitnehmer eine wirksame Kündigung wegen Lohnpfändung zu erklären.

Jedoch kann es auch hier Ausnahmen geben:

Wenn der Arbeitnehmer nicht nur eine Lohnpfändung, sondern gleich mehrere (nacheinander) erhält, entsteht für den Arbeitgeber ein Arbeitsaufwand diese Lohnpfändungen zu bearbeiten.

Sollte dieser Arbeitsaufwand so hoch sein, dass das zu erheblichen Störungen im Arbeitslauf oder in der betrieblichen Organisation führt, könnte eine personenbedingte ordentliche Kündigung wegen Lohnpfändung wirksam erklärt werden.

Eine weitere Ausnahme kann dann gelten, wenn der Arbeitnehmer in einer besonderen Vertrauensstellung tätig ist, beispielsweise als verantwortlicher Mitarbeiter in einer Kreditabteilung einer Bank, als Treuhänder etc. Hier kann die Geeignetheit der Person in Frage gestellt, eine Kündigung wegen Lohnpfändung unter Umständen gerechtfertigt sein. Die Hürden hierzu sind allerdings sehr hoch, eine Kündigung wegen Lohnpfändung dürfte nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Wir prüfen gerne für Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, ob eine Kündigung wegen Lohnpfändung in Betracht kommt.

 

Kann ich abgemahnt werden, weil mein Lohn gepfändet wurde?

Wenn überhaupt eine Kündigung wegen Lohnpfändung in Betracht kommt, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer vorher abgemahnt werden muss.

Doch auch das ist schwierig. Denn eine Abmahnung zielt immer auf eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis ab. Hier wird sich regelmäßig die Frage stellen, gegen welche konkreten Pflichten der Arbeitnehmer verstoßen haben soll. Sich privat zu verschulden, ist nämlich keine Pflichtverletzung. Deshalb könnte sich die Abmahnung lediglich darauf beziehen, ein Verhalten zukünftig zu unterlassen, in dessen Folge es zu den erheblichen Betriebsstörungen wegen der Bearbeitung der Lohnpfändungen kommt.

Selbst wenn es zu Betriebsstörungen dann kommt und der Arbeitgeber überlegt, eine Abmahnung oder Kündigung wegen Lohnpfändung auszusprechen, kann der Arbeitnehmer auch das angreifen: Denn wie hoch der Arbeitsaufwand aufgrund der Lohnpfändungen ist, hat nicht nur der verschuldete Arbeitnehmer zu verantworten. Es könnte auch daran liegen, dass der Gläubiger erheblichen Druck ausübt und nur deshalb der hohe Arbeitsaufwand entsteht. Zudem ist es eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Lohnpfändung zu bearbeiten. Der Arbeitgeber muss deshalb immer damit rechnen, dass etwas Derartiges passieren kann und ist verpflichtet, die Lohnpfändungen zu bearbeiten.

Deshalb ist nicht nur die Kündigung wegen Lohnpfändung problematisch, sondern vor allem die Abmahnung wegen Lohnpfändung.