Abfindung
Informationen zur Abfindung
Eine Abfindung ist keine gesetzlich verankerte Leistung und wenn dein Arbeits- oder Tarifvertrag diese nicht vorsieht, musst du dich aktiv darum bemühen. Dies tust du, indem du deine Kündigung direkt nach Erhalt von einem Anwalt prüfen lässt und innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichst.
Definition Abfindung
Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust es Arbeitsplatzes. Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Leistung, die meistens aus einer Geldzahlung besteht. Sie wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt.
Nach Zahlung einer Abfindung verzichtet der Arbeitnehmer im Gegenzug auf sein Recht, seinen Arbeitsplatz zu behalten.
Chance auf Abfindung
Die Chancen eine Abfindung zu bekommen sind sehr hoch, denn oft ist es dem Arbeitgeber mehr wert, eine Abfindung zu bezahlen, als in einen Rechtsstreit zu ziehen. Daher ist das Angebot Abfindung gegen Unterlassen einer Kündigungsschutzklage ein häufiges. Wird dir dies nicht angeboten, sind folgende Kriterien zur Erstreitung einer Abfindung über das Kündigungsschutzgesetz relevant:
- du bist länger als 6 Monate im Betrieb angestellt
- der Betrieb hat mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt
Sind beide Kriterien erfüllt, lasse deinen Arbeitsvertrag und deine Kündigung von einem Anwalt prüfen und dir deine genauen Chancen aufzeigen.
Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
- Gehalt: Je höher das Gehalt ist, desto höher fällt auch die Abfindung aus
- Beschäftigungsdauer: Bei einer unwirksamen Kündigung ist die Dauer der Beschäftigung neben dem Gehalt der Haupteinflussfaktor für die Höhe der Abfindung. Je länger du angestellt bist, desto höher fällt die Abfindung aus.
Die Faustformel zur Berechnung der Abfindung lautet: Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit / 2
Beispiel:
Dein monatliches Bruttogehalt beträgt 3.300 Euro und du bist seit 8 Jahren bei der Firma angestellt.
Berechnung der Abfindungshöhe laut Beispiel: 3.300 x (8:2) = 3.300 x 4 = 13.200 Euro Abfindung
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Deine mögliche Abfindung
Muss die Abfindung versteuert werden?
Wer eine Abfindung erhalten hat, fragt sich, wie es sich mit den Steuern verhält und worauf man achten muss. Grundsätzlich gilt: Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, müssen aber versteuert werden, Freibeträge gibt es keine.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Es gibt zwei Varianten zur Versteuerung der Abfindung, vorausgesetzt, die Abfindungshöhe wurde innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt.
- Die Abfindung wird als Einkommen gewertet und unterliegt der Einkommensteuer, die Höhe richtet sich hierbei um den persönlichen Steuersatz.
- Es wird die Fünftelregelung angewendet, dies bedeutet, dass die Abfindungszahlung in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird.
Die Fünftelregelung an einem Beispiel:
Dein jährliches Einkommen (nach Werbungskosten etc.) beträgt 26.000 Euro und die Höhe deiner Abfindung beträgt 10.000 Euro. Nun nimmst du ein Fünftel deiner Abfindung, sprich 2.000 Euro, und addierst diese zu deinem jährlichen Einkommen und errechnest sowohl für die 28.000 Euro als auch für die normalen 26.000 Euro deine Einkommenssteuer.
Zu versteuerndes Einkommen MIT Abfindung = 28.000 Euro darauf entfallender Steuerbetrag = 4.585 Euro
Zu versteuerndes Einkommen OHNE Abfindung = 26.000 Euro darauf entfallender Steuerbetrag = 4.000 Euro
Die Differenz der beiden Steuerbeträge wird mit 5 multipliziert und ergibt den Steuerbetrag, der auf die Abfindung anfällt, in diesem Beispiel sind das 585 x 5 = 2.925 Euro.
Die Fünftelregelung sorgt unterm Strich dafür, dass der auf den Abfindungsbetrag anzuwendende Steuersatz nicht so stark steigt und daher auf die Abfindung im Vergleich weniger Steuern zu zahlen sind als auf das normale Gehalt. Die Steuern auf die Abfindung werden vom Arbeitgeber abgeführt.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Solange die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, wird die Abfindung nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Wichtig: Verkürzt sich durch einen Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist, können für den Zeitraum der Verkürzung keine Sozialleistungen bezogen werden.
FAQ Abfindung
Nutzerstimmen
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