Kündigungsschutzklage
Informationen zur Kündigungsschutzklage
In einigen Fällen sind Kündigungen juristisch nicht korrekt ausgesprochen worden und somit unwirksam. Um herauszufinden ob die Kündigung gegen dich wirksam oder unwirksam ist, musst du selbst aktiv werden und innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, andernfalls ist die Kündigung in jedem Fall wirksam.
Nachfolgend findest du alles Wissenswerte zur Kündigungsschutzklage, wie und wo du sie einreichst und worauf du dabei achten musst.
Es lohnt sich zu kämpfen, denn am Ende steht oft die Wiedereinstellung oder eine Abfindung.
Definition Kündigungsschutzklage
Möchtest du vor dem Arbeitsgericht geltend machen, dass deine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderem Grund rechtsunwirksam ist, ist eine Kündigungsschutzklage erforderlich. Dadurch widersprichst du der Wirksamkeit der Kündigung mit dem Ziel, dass die Kündigung unwirksam wird und du entweder deinen Arbeitsplatz zurück oder eine Abfindung bekommst.
Voraussetzungen Kündigungsschutzklage
Um der Wirksamkeit der Kündigung zu widersprechen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Du fällst in den gesetzlichen oder besonderen Kündigungsschutz.
- Gesetzlichen Kündigungsschutz hast du, wenn das Unternehmen bei dem du angestellt bist 10 oder mehr Mitarbeiter hat, die Beweislast bei Kleinbetrieben liegt hierbei beim Arbeitgeber.
- Für den besonderen Kündigungsschutz gibt es verschiedene Bedingungen. Mach unseren kostenlosen Check, um direkt online eine Einschätzung zu bekommen, ob du besonders geschützt bist.
Du hältst die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage ein.
- Du oder dein Anwalt reichen die Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Erhalt beim zuständigen Arbeitsgericht ein
Kündigungsschutzklage einreichen
Um herauszufinden ob es für dich lohnend ist, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen solltest du deine Kündigung direkt nach dem Erhalt von einem Anwalt prüfen lassen. Bist du juristisch fit, kannst du sie auch selbst prüfen, sowie die Kündigungsschutzklage selbst schreiben und einreichen. Doch wer kennt es nicht: Juristendeutsch! Für Laien ist das Aufsetzen einer Klageschrift aufwändig, nerv- und zeitraubend. Auch der Gedanke daran dem Arbeitgeber und seinem Anwalt vor Gericht alleine gegenübertreten zu müssen, verursacht vielen Menschen Unbehagen. Außerdem verfügt ein Anwalt über Erfahrung und Verhandlungsgeschick und macht Eindruck beim Arbeitgeber. Daher ist es sinnvoll die gesamte rechtliche Vertretung in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwaltes zu geben.
Ablauf Kündigungsschutzklage
- Besprechung der Kündigungssituation mit deinem Anwalt
Bei einem Termin schaut sich dein Anwalt die erhaltene Kündigung sowie deinen Arbeitsvertrag genauestens an und bespricht mit dir Chancen einer Klageerhebung und die zu erwartende Abfindungshöhe. Anschließend kannst du sehr genau einschätzen, ob es sich für dich lohnt, Kündigungsschutzklage einzureichen. - Erstellung und Einreichung der Kündigungsschutzklage durch deinen Anwalt
Möchtest du gegen deine Kündigung vorgehen wird dein Anwalt eine Klageschrift verfassen, diese mit dir besprechen und beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. - Schriftverkehr und Güteverhandlung
Danach werden dein Anwalt und der Anwalt deines Arbeitgebers versuchen sich zu einigen. Gelingt dies nicht lädt das Arbeitsgericht zum Gütetermin ein. Die Güteverhandlung findet vor Gericht statt und es soll eine Einigung zwischen dir und deinem Arbeitgeber erreicht werden. In den meisten Fällen wird das Verfahren an der Stelle beendet: Du bekommst eine Abfindung und akzeptierst im Gegenzug die Kündigung, ein klassischer Vergleich. - Gerichtsverhandlung
Falls sich in der Güteverhandlung nicht geeinigt werden konnte kommt es zu einem sogenannten Kammertermin vor Gericht. Hier entscheidet nun das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung. Falls deine Kündigung für unwirksam erklärt wird, wird nun über den Fortbestand deines Arbeitsplatzes oder die Höhe deiner Abfindung gesprochen.
Erfolgsquote Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich in den meisten Fällen. Als Arbeitnehmer bist du gut geschützt und kannst dich gut gegen die Kündigung durch deinen Arbeitgeber wehren. Das wissen auch die Arbeitgeber, so dass es in vielen Fällen gar nicht erst zu einem Gerichtstermin kommt. Nach dem Einreichen der Kündigungsschutzklage gehen oft schon die Verhandlungen über die Abfindung los, weil auch die Arbeitgeber wissen, dass sie schlechte Karten haben.
FAQ Kündigungsschutzklage
Nutzerstimmen
Das sagen unsere Nutzer über unser Angebot:
Erst hatte ich Angst vor dem Kontakt zu einem Anwalt, hatte noch nie mit einem zu tun. Die Angst zerstreute sich aber direkt nach dem ersten Kontakt – sehr freundlich, unaufdringlich.
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Sehr zuvorkommend, freundlich, sympathisch und kompetent. Super schnelle und selbständige Unterstützung. Ich würde immer wieder dort hin gehen.